Das Gutachten wurde von Prof. Vera de Hesselle, Fachbereich Wirtschaftsrecht der Fachhochschule Gelsenkirchen erstellt. Es untersucht Rechtsformen der Foodcoops und behandelt
- Gründungsvoraussetzungen - Haftungsfragen
- Gemeinnützigkeit
- Steuerpflichten
- Fortführung bei Mitgliederwechsel
und weitere Fragen.Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass für kleinere und mittlere Foodcoops die Form des eingetragenen Vereins (e.V.),
für größere die Genossenschaft empfehlenswert sei.
Das 60-seitige Gutachten steht den Mitgliedern der BundesAG der FC zur Verfügung.
Die Zusammenfassung des Gutachtens findet sich
hier
Prof. Vera de Hesselle hat das Gutachten im Auftrag der Bundes-AG verfaßt
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